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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt dem erwählten Bf. Ludwig von Speyer mit, er habe von Abt Heinrich von Weißenburg im Elsaß erfahren, daß Ludwig versuche, obwohl das Kloster durch den Heiligen Stuhl in Rom sowie durch Kaiser und Könige befreit und privilegiert sei und weder dem Stift zu Speyer noch einer anderen geistlichen oder weltlichen Herrschaft und Gerichtsbarkeit mit Ausnahme von Kaiser und Papst unterworfen und zugehörig sei sowie auch die weltliche Priesterschaft des Klosters und zu St. Stephan allein dem Abt untersteht, Abt und Kloster gegen deren Freiheiten und Privilegien zu beschweren. Auch gehe der Bf. zusammen mit seinen geistlichen Richtern wegen alter Schulden, mit denen das Kloster durch die Vorgänger des Abtes unbillig belastet und beschwert worden sei, gegen dieses vor und unterstehe sich, die zugehörige Priesterschaft unter seine geistliche Gerichtsbarkeit zu zwingen, wodurch dem Kloster einiger Schaden entstanden sei. Der K. als oberster Vogt und Beschirmer des Klosters gebietet ihm bei einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und dem Abt zufallenden Pön von 50 Mark Gold, die Beschwerungen gegen das Kloster abzustellen.

Originaldatierung:
Am siebenzehenden tag des monaths juny (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Von dem Weißenburger Stiftsarchivar Johann Schweighäuser am 14. Oktober 1751 beglaubigte Abschrift einer durch den öff. Notar Johann Weginthal beglaubigten Abschrift im LA Speyer (Sign. F1 Nr. 100 fol. 1003r -1004v), Pap. (stark beschädigt). – Von dem Weißenburger Stiftsarchivar Johann Schweighäuser am 27. Oktober 1751 beglaubigte Abschrift ebd. (Sign. ebd. Nr. 98 fol. 216r -217r), Pap. (stark beschädigt, mit Textverlusten).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 306, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-06-17_1_0_13_17_0_308_306
(Abgerufen am 29.03.2024).