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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt allen Reichsuntertanen, die in der Gft. Haag Güter, Zinsen oder Gülten haben, unter Hinweis auf die Belehnung1 Sigmunds von Fraunberg (zu Haag und Prunn) mit, daß dieser und seine Vorfahren nach altem Herkommen Macht und Gewalt haben, auf alle in der Gft. gelegene Güter steuer(n) zu schlagen. Der K. gebietet ihnen bei der in der Belehnungsurkunde festgesetzten Pön, Sigmund und seine Amtleute bei der Erhebung von Steuern, sei es von seinen oder ihren Armen Leuten, oder von seinen Eigenleuten, die hinter ihnen oder auf ihren Gütern sitzen, nicht zu behindern, und verkündet, daß er Sigmund bei Weigerung erlaubt hat, die Leute zu pfänden.

Originaldatierung:
Am sambstag vor sannt Steffans tag im snit (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

[Org. im HStA München] – Kop.: Teilabschrift und Reg. in der Pfälzischen Landesbibliothek Speyer [Sign. Nachlaß 44 (Christian Mehlis 1850-1933)], Pap.

Kommentar

Erwähnt bei BORCH, Rechtsverhältnisse S. 46f; MÜNCH, Haag 2 S. 60; JANKER, Grafschaft Haag S. 223.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 298.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 299, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-08-01_2_0_13_17_0_301_299
(Abgerufen am 23.04.2024).