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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. befreit Mgf. Christoph von Baden, Gf. von Sponheim, für sich und dessen Bruder Albrecht, sowie ihre Erben, Diener, Lehensmannen, Leute und Untertanen vom Hofgericht Rottweil und allen anderen fremden Gerichten. Der K. bestimmt, daß die Diener und Lehensmannen vor den Mgff. und deren Räten, Amtleuten und Richtern, die anderen Untertanen aber vor den Gerichten, in die sy gehoren und darinne sy gesessen sein, zu Recht zu stehen haben, außer im Fall von Rechtsverweigerung, und setzt die Abforderung der Mgff. und ihrer Untertanen durch diese (Mgff.) und ihre Amtleute fest. Der K. gewährt ihnen die Gnade, daß niemand ihre Eigenleute, Vogtleute, noch unnverrechent ambtlewt zu Bürgern und Einsassen aufnehmen darf, sofern eine Rückforderung durch die Mggf. oder ihre Amtleute innerhalb von 10 oder 20 Jahren erfolgt, erklärt alle Prozesse etc. die diesem Privileg widersprechen, für ungültig und erlaubt ihnen, in ihren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern und Gebieten Gemeinschaft mit Ächtern zu pflegen, gegen die, wenn sie dort gestellt werden, rechtlich vorgegangen werden soll; den Mgff. und ihren Untertanen soll aus einem Nichtvorgehen gegen die Ächter kein Schaden erwachsen. Er gebietet allen geistlichen und weltlichen Fürsten etc. die Beachtung dieser Freiheit bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Mgff. bzw. ihren Erben zufallenden Pön von 100 Mark Gold.

Originaldatierung:
An dinstag vor sand Symons und Jude tag.1
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Rta Lucas Sniczer

Überlieferung/Literatur

[Org. im GLA Karlsruhe] – Kop.: Abschrift im LA Speyer (Sign. C26 Nr. 2 fol. 73r -76r), Pap. (17. Jh.). Druck: KULPIS , Documenta S. 105-107; LÜNIG , Reichs-Archiv 9 S. 945-947 n. 9. Reg.: CHMEL n. 7020.

Anmerkungen

  1. 1Zitate, KVr und KVv nach dem Org. im GLA Karlsruhe.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 288, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-24_1_0_13_17_0_290_288
(Abgerufen am 23.04.2024).