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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. fordert Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer in Anbetracht der Tatsache, daß sie den ritter Martin von Helmstatt1 gefangengenommen und ihm Gelübde abgenommen sowie auch dessen Sohn gefangengenommen haben, und diesen ihm (K.F.) übergeben haben, den wir also angenomen und bey uns hallten, dazu auf, etliche der Ihren zu ihm zu schicken, um ihn über die Gründe dieser Gefangennahme zu unterrichten.

Originaldatierung:
Am erittag nach sannt Vlrichs tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Den ersamen, unsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate der stat Speyr (Adresse, Blattmitte); Her Rafanu von Helmstat berur(end) (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 157/4 fol. 16r-v), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Kommentar

Zum Inhalt der Feindseligkeiten zwischen der Stadt Speyer und den von Helmstatt, die aus dem ksl. Mandat ersichtlich werden, läßt sich folgendes sagen: Während der (auch im rückseitigen Vermerk des Mandats genannte) Raban von Helmstatt und seine Ehefrau Margarethe noch im März 1473 Freisitz in Speyer erhalten hatten und durch Bürgermeister und Rat von verschiedenen Steuern befreit worden waren, führte der Adlige im Frühjahr des folgenden Jahres Klage gegen Speyerer Bürger; am 11. Juni 1474 kamen Martin d.Ä. von Helmstatt und Hans von Venningen (zu Zuzenhausen-Neidenstein) vor den Speyerer Rat in Sachen der Streitigkeiten Rabans von Helmstatt mit einigen Ratsmitgliedern und baten um die Freilassung Rabans bzw. eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, wobei der Rat eine Vermittlung durch den Bf. von Speyer vorschlug. Siehe die abschriftlich überlieferten Schriftstücke im StadtA Speyer (Sign. 1B Nr. 5 fol. 122r -123r u. 129r -133r), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Es muß offenbleiben, ob es sich bei dem hier Genannten um Martin d.Ä. oder um Martin d.J. von Helmstatt handelt, vgl. MÖLLER , Stammtafeln 3 Tff. 130 u. 133.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 282, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-07-05_1_0_13_17_0_284_282
(Abgerufen am 28.03.2024).