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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. überträgt Bf. Reinhard von Worms eine kommissarische Beweiserhebung in der Streitsache zwischen Bürgermeistern und Rat der Stadt Speyer einerseits und den Gff. von Hohenlohe andererseits innerhalb einer Frist von 18 Wochen und 9 Tagen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 275.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 264, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-04-17_1_0_13_17_0_266_264
(Abgerufen am 29.03.2024).