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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt den Städten Colmar, Schlettstadt, Kaysersberg, Mülhausen, Oberehnheim, Rosheim, Türkheim und Münster im Gregoriental sowie allen zur Landvogtei im Elsaß gehörenden Prälaten und Städten, Märkten, Dörfern, Untertanen und Zugewandten mit, er habe erfahren, daß diese mit Ausnahme der Städte Hagenau und Weißenburg dem von ihm bis auf Widerruf an Stelle Pfgf. Friedrichs (I.) bei Rhein zu seinem obersten Landvogt im Elsaß ernannten Hauptmann Pfgf. Ludwig (I.) (von Zweibrücken-Veldenz)1 gegen sein ksl. Gebot2 nicht gehorsam und gewärtig seien. Er gebietet ihnen nochmals bei den Pflichten, mit denen sie ihm und dem Reich verbunden sind, bei Verlust aller vom Reich und anderen Fürsten innegehabten Gnaden und Freiheiten sowie bei einer halb der ksl. Kammer und Pfgf. Ludwig zufallenden Pön von 200 Mark Gold, zukünftig nicht mehr Pfgf. Friedrich sondern Pfgf. Ludwig als Oberlandvogt anzuerkennen und diesem mit allen zur Landvogtei gehörenden Herrlichkeiten, Gefallen, Rechten usw. unnd sonnst allem dem, das der gemellt hertzog Fridrich inn denn genanntenn stetten, burgkpannen, unnd dorfferen inngehabt und genossenn hatt, bis auf sein (K.F.) oder seiner Nachfolger Widerruf gehorsam zu sein und ihm diese auszufolgen, sowie Pfgf. Ludwig auf dessen Erfordern Gelübde und Eide zu leisten, und sie von diesem anzunehmen. Der K. gebietet ihnen, sich in allem nach seinen an sie ausgegangenen ksl. Briefen zu richten und sich nicht durch entgegenstehende Vereinigungen, Burgfrieden, Bündnisse, Verschreibungen, Gelübde und Pflichten, die er aus diesem Anlaß aufhebt und für ungültig erklärt, daran hindern zu lassen, und bekräftigt, daß er gegen Ungehorsame mit den genannten Strafen vorgehen wird.

Originaldatierung:
Am funffzehenndtenn tag des monats julii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

[Org. im HStA München] – Kop.: Abschrift im LA Speyer (Sign. F1 Nr. 130 fol. 64r -65v), Pap. (16. Jh.). Druck: Cartulaire Mulhouse 4 S. 36-38 n. 1597; RTA 22, 1 S. 230 n. 75b (Teildruck). Reg.: Taxregister n. 234. Erwähnt bei LEHMANN , Zweibrücken S. 172f. u. Anm. 243; SITTLER , Décapole S. 55. Lit.: Palatia Sacra 1, 2 S. 194-200; SCHNEIDER, Studien S. 213-240; MITSCH, Kommissionen S. 583-587.

Kommentar

Am gleichen Tag erging auch ein ksl. Begleitschreiben an die obigen Adressaten (RTA 22, 1 S. 240 n. 75c).

Anmerkungen

  1. 1Die Übertragung der Landvogtei im Elsaß an Pfgf. Ludwig war 1470 Dezember 17 erfolgt (CHMEL n. 6173f).
  2. 2Vgl. z.B. das Schreiben von 1470 Dezember 24 (RTA 22, 1 S. 205 n. 66b).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 252, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-07-15_1_0_13_17_0_254_252
(Abgerufen am 19.04.2024).