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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. ernennt Peter Adam von Bergzabern zu seinem Diener, nimmt ihn samt Hab und Gut in seinen und des Reiches besonderen Schutz, verfügt, daß er das nächste freiwerdende Amt am Zoll zu Mainz erhalten soll, und verleiht ihm alle Gnaden, Freiheiten, Vorteile und Gerechtigkeiten, die seine anderen Diener genießen. Der K. gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieses Privilegs und befiehlt namentlich Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, Peter Adam auf dessen Erfordern in das nächste freiwerdende Amt einzusetzen, von ihm dafür Gelübde und Eide abzunehmen, ihm die Nutzen und Rechte, die einem Diener dieses Amtes zustehen, auszufolgen, ihn darin zu schützen sowie keine Behinderung zuzulassen.

Originaldatierung:
An santt Lucien dag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im LA Speyer (Sign. F1 Nr. 77b fol. 289r-v), Pap. (16. Jh.). Reg.: CHMEL n. 6161 (mit Dezember 12 nach RR R fol. 11v -12r).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 244, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-12-13_1_0_13_17_0_246_244
(Abgerufen am 29.03.2024).