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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. verleiht Peter Adam von Bergzabern und dessen ehelichen Leibeserben ein in der Mitte des ksl. Briefes eingemaltes Wappen in Form eines schräg geteilten, unten blauen und oben weißen Schildes, auf dessen Grund in jedem Teil des Schildes drei spitz wecken neben einander, halb weiß und halb blau; auf dem Schild ein Helm mit einer weißen und blauen Helmdecke, darauf ein halber Bracke in den Farben und der Teilung des Schildes. Der K. bestimmt, daß Peter Adam und seine Erben dieses Wappen führen und in allen redlichen Sachen und Geschäften zu schimpff und zu ernst, auch im Siegel und sonstwo nach ihrer Notdurft gebrauchen dürfen wie alle Wappengenossen. Er gebietet allen geistlichen und weltlichen Fürsten etc. Wappenkönigen, Herolden, Persevanten und allen Reichsuntertanen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade, Peter Adam und seine Erben an dem ihnen verliehenen Wappen und Rechten nicht zu behindern, jedoch unbeschadet der Rechte anderer, die vielleicht ein gleiches Wappen führen.

Originaldatierung:
Am freitag noch sannt Ulrichs dag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit anh. Majestätssiegel. – Kop.: Abschrift im LA Speyer (Sign. F1 Nr. 77b fol. 291r -292r1), Pap. (16. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Abbildung des Wappens ebd. fol. 296r.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 208, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-07-08_1_0_13_17_0_210_208
(Abgerufen am 29.03.2024).