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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. verkündet das unter dem Vorsitz des römischen Kanzlers Bf. Ulrich von Passau gefällte Urteil seines Kammergerichts im Prozeß zwischen Sigmund von Fraunberg (zu Haag und Prunn) einer- und den Brüdern Parzival und Leonhard von Aichberg (zu Moos) andererseits um das Erbe des in Frankreich verstorbenen Hans von Fraunberg (zu Laberweinting), auf das Parzival und Leonhard, die vermeinten, als Schwestersöhne des Hans seine rechtmäßigen und nächsten Erben zu sein, sowie Sigmund in kraft eines geschäfts, so ihm weiland der benant Hans gethan haben soll, Anspruch erhoben.1 Der den Vorsitz an seiner (K.F.) Statt führende Bf. Ulrich habe die Vertreter der beiden Parteien, nämlich Hans von Fraunberg (zu Haag und Prunn) als bevollmächtigten Vertreter seines Sohnes Sigmund und den persönlich für sich und seinen Bruder Leonhard erschienenen Parzival von Aichberg, gütlich durch einen Heiratsplan miteinander vertragen. Parzival und Leonhard von Aichberg sollen Sigmund von Fraunberg eine der beiden Töchter2 des verstorbenen Gebhard von Aichberg, welche ihm gefällig sein und er benennen wird, zur Ehe übergeben und ihr als Heiratsgut 1500 fl. rh. aus dem väterlichen Erbe überweisen, damit sie nach dem Landrecht in Niederbayern mit Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe versorgt und gehalten wird, jedoch vorbehaltlich der vormals zu Regensburg getroffenen Erbverschreibung zwischen ihnen und den beiden Töchtern. Sigmund soll den Herren von Aichberg in Monatsfrist verkünden, welche Tochter er heiraten will, worüber bis zum nächsten St. Jorgentag (April 23) Heiratsbriefe ausgefertigt werden sollen.3 Hans von Fraunberg habe demgegenüber im Namen seines Sohnes auf dessen Ansprüche auf das Erbe des verstorbenen Hans von Fraunberg verzichtet und alle Briefe seines Sohnes, so er über das gemelt geschäft gehabt und erlangt hat, den Herren von Aichberg, die das Erbe ungehindert besitzen sollen, übergeben, jedoch mit Ausnahme der Briefe, die Sigmund vormals von dem Verstorbenen erhielt und die er jetzt innehat und nutzen soll. Parzival und Leonhard von Aichberg sollen Sigmund für seinen Verzicht ersatzweise 1000 fl. rh. zu drei Terminen, jedesmal auf sand Michelstag (September 29), nach Regensburg senden und bezahlen. Der K. teilt mit, daß mit dieser Vereinbarung alle Zwietracht und Kosten zwischen den Parteien geschlichtet sind unter Androhung einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und der gehorsamen Partei zufallenden Pön von 100 Mark Gold.

Originaldatierung:
Am pfintztag vor sanndt Anthonien tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

[Org. im HStA München] – Kop.: Teilabschrift in der Pfälzischen Landesbibliothek Speyer [Sign. Nachlaß 44 (Christian Mehlis 1850-1933)], Pap. Druck: CHMEL n. 4871.

Anmerkungen

  1. 1Die Streitsache betraf das Erbe des 1461 in Frankreich verstorbenen Hans von Fraunberg (zu Laberweinting), Marschall von Tours. Parzival und Leonhard von Aichberg erhoben als Söhne der Siguna von Fraunberg, Schwester des Hans von Fraunberg, Anspruch auf das Erbe, während Hans kurz vor seinem Tod Sigmund von Fraunberg sein Erbe in Frankreich und Deutschland vermacht hatte, insbesondere das Schloß Laberweinting (MÜNCH , Haag 2 S. 21f. u. 48).
  2. 2Es handelte sich um Margarethe und Adelheid von Aichberg (MÜNCH , Haag 2 S. 49).
  3. 3Die Eheabredung datiert von 1467 April 21; die Hochzeit fand noch 1467 statt (MÜNCH , Haag 2 S. 49f).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 198, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-01-15_1_0_13_17_0_200_198
(Abgerufen am 29.03.2024).