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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. wirft Dekan1 und Kapitel des Domstifts zu Speyer vor, daß der vermeinte Stuhlbrüderpropst Eberhard Pfeil die Bürgermeister und den Rat der Stadt Speyer durch unczimlich wortt in ihrer Ehre beleidigt habe, weil die Speyerer gemäß ihren Pflichten, mit denen sie K. und Reich verbunden sind, dem wiederholten ksl. Gebot2 zur Einsetzung Peter Schreiers in eine Stuhlbrüderpfründe am Domstift zu Speyer Folge geleistet hatten, und daß die dertzeit von Bürgermeistern und Rat um Bestrafung Pfeils ersuchten Adressaten dies mißachtet hätten, worauf Eberhard sich damit nicht mehr begnügte, sondern, vielleicht mit Zustimmung des Domkapitels, veranlaßte, daß einige Bürger des Rates von Speyer und ihre gewondten in vencknuß, verhafftung und komer gebracht wurden, als sie von dem zum Bf. von Speyer erwählten und bestätigten Matthias kraft einer ihm erteilten Kommission3 in ksl. Sicherheit und Geleit in die bischöfliche Stadt Udenheim geladen worden waren. Da die Stadt Speyer uns und dem heiligen reiche an mittel gewont und nyemand anders verpflicht ist und das Stift Speyer von uns, unser(n) vorfaren und dem heiligen reiche erhebt und gewidemt ist, gebietet K.F. ihnen unter Androhung des Verlustes aller von ihm selbst, seinen Vorgängern und dem Reich erworbenen Rechte, Privilegien, Zinsen, Nutzungen und Gülten sowie insbesondere der zwischen ihnen und der Stadt von K. Sigmund errichteten Richtung4 und einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und der Stadt Speyer zufallenden Pön von 1000 Mark Gold, bei dem Erwählten Matthias sowie Eberhard Pfeil und andern in den sachen und ew gewonten nach Vermögen darauf hinzuwirken, daß die Bürger von Speyer unter Ersetzung aller erlittenen Kosten und Schäden freigelassen, Eberhard Pfeil hingegen gestraft und zur Leistung von Schadenersatz angehalten wird.

Originaldatierung:
Am sechtzehenden tag des monats augusti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vdalricus ep(iscop)us Pat(aviensis) canc.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Speyer (Sign. 1U sub 1466 August 16/a), Pap. (leicht beschädigt, mit Textverlusten), rotes S 18 rücks. aufgedrückt. – Erwähnt in einem Brief des Gesandten der Stadt Speyer am Kaiserhof Bernhard Fröwis an Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer von 1466 August 20 ebd. (Sign. 1A Nr. 295 fol. 30r -31v, hier: 30r), Pap., grünes S des Ausstellers rücks. aufgedrückt. Reg.: LICHNOWSKY (-BIRK) 7 n. 1067. Erwähnt bei BUCHNER , Stellung S. 66. Lit.: BUCHNER, Stellung S. 47-77; RÖDER, Stuhlbrüder 1 S. 123-128; ALTER, Rachtung S. 426-429; KRIEGER, Reise S. 180-182.

Kommentar

Vgl. auch den Kommentar bei n. 186.

Anmerkungen

  1. 1Johannes von Stettenberg, vgl. FOUQUET 2 S. 885.
  2. 2Siehe n. 146 u. 181.
  3. 3Siehe n. 171.
  4. 4Gemeint ist wohl die Bestätigung der Richtung zwischen Klerus und Bürgerschaft zu Speyer von 1422 August 21 (RI XI n. 5013).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 182, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-08-16_2_0_13_17_0_184_182
(Abgerufen am 20.04.2024).