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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt allen in den Stiften Mainz, Trier, Würzburg, Straßburg, Metz, Speyer und Worms, in der Pfalzgrafschaft bei Rhein sowie in anderen Herrschaften, Gerichten und Gebieten ansässigen und untereinander verbundenen oder vereinigten Keßlern und Kaltschmieden mit, er habe erfahren, daß sie selbst eine vermeintliche Ordnung und Gebote aufgestellt haben, denen zufolge alle nicht mit ihnen verbundenen Keßler, Kaltschmiede oder andere Personen, keine Messing-, Kupfer- oder Eisenkessel bzw. – pfannen kaufen oder in ihren Besitz bringen dürfen, und bei Zuwiderhandlung Strafen verfallen sein sollen, sowie, daß sie versuchen, einige in der Stadt Speyer ansässige Keßler, Kaltschmiede und andere Personen, die nicht ihrem verbuntnuß beigetreten sind, zu strafen und zu bekümmern, was ihn (K.F.) sehr befremde, da die Stadt Speyer uns als romischem keyser on alles mittel zugehort und gewanndt ist und nyemand daruber einich ordnung oder pen zu setzen gepuret. Er gebietet ihnen bei einer der ksl. Kammer zufallenden Pön von 20 Mark Gold, von den genannten Beschwerungen der Keßler, Kaltschmiede, Bürger, Einwohner sowie der ganzen Stadt Speyer und ihrer Güter zukünftig abzulassen, diesen den erlittenen Schaden zu ersetzen, und weist sie darauf hin, daß bei Mißachtung seines Gebotes ihre Vereinigung sowie ihre Beschwerungen und Verbote kraftlos und für die Speyerer und ihre Güter nicht verbindlich und unschädlich sein sollen, sowie in diesem Fall gerichtlich gegen sie vorgegangen werden wird, als sich das nach unser und des heiligen reichs recht geburt und notdurfftig sein wirdet.

Originaldatierung:
Am viertzehenden tag des monads iunii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Speyr (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 573 fol. 3r-v), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (beschädigt).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 172, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-06-14_1_0_13_17_0_174_172
(Abgerufen am 24.04.2024).