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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. verkündet das heute unter dem Vorsitz des römischen Kanzlers Bf. Ulrich von Passau gefällte Urteil seines Kammergerichts im Prozeß zwischen Georg von Fraunberg (zu Haag) und Ruprecht von Chamerau. Der persönlich erschienene Ruprecht von Chamerau wollte aufgrund der ksl. Ladung1 seine Klage gegen Georg von Fraunberg vorbringen, da er dessen Geldschuld gegenüber Gabriele Dachsauer bezahlt habe, doch wandte der Anwalt Georgs von Fraunberg ein, daß Ruprecht diesen vor dem Gericht und den Räten des Eb. von Salzburg verklagt habe, aber davon gegangen sei, weswegen die Streitsache noch jetzt dort anhängig sei. Nach diesen Einlassungen wurde die Sache an den Eb. von Salzburg und sein Gericht zur Entscheidung zurückverwiesen.

Originaldatierung:
Geben mit Urtheil ...am sechsten tag des monads marcii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

[Org. im HStA München] – Kop.: Teilabschrift in der Pfälzischen Landesbibliothek Speyer [Sign. Nachlaß 44 (Christian Mehlis 1850-1933)], Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 167.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 168, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-03-06_2_0_13_17_0_170_168
(Abgerufen am 28.03.2024).