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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Speyer mit, er habe durch ihren eigenen Brief sowie durch die glaubwürdige Klage anderer erfahren, daß sie seinem vormaligen, die Hinterlassenschaft Jakobs von Nürnberg betreffenden Gebot1 bislang nicht nachgekommen seien. Er drückt ihnen deswegen sein Befremden aus, weist sie darauf hin, daß er ihnen nicht geboten habe, eine Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen, sondern nur das Hab und Gut Jakobs für K. und Reich zu Händen zu nehmen, versichert, niemanden an dessen Rechten bekrencken zu wollen, vielmehr eime jeden waz geburlich ist ergen zu lassen, und gebietet ihnen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer der ksl. Kammer zufallenden Pön von 40 Mark Gold, seinem Gebot nachzukommen.

Originaldatierung:
An montag vor sant Michels tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vdalricus ep(iscop)us Pat(aviensis) canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 840/I fol. 24v), Pap. (15. Jh.). Lit.: UB Heilbronn 1 S. 425-434; KEMPER, Testament.

Anmerkungen

  1. 1Siehe z.B. n. 149.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 162, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-09-23_1_0_13_17_0_164_162
(Abgerufen am 29.03.2024).