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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. gebietet dem vermeinten Stuhlbrüderpropst Eberhard Pfeil und den Stuhlbrüdern am Domstift zu Speyer, Peter Schreier innerhalb von 6 Wochen und 3 Tagen nach Erhalt dieses Briefes in den Besitz der diesem verliehenen Stuhlbrüderpfründe sowie der damit verbundenen Einkünfte gelangen zu lassen, ihm die erlittenen Kosten und Schäden zu ersetzen und K. und Reich die in der ksl. Ladung1 genannte Pön zu zahlen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 161 (danach zitiert). Lit.: BUCHNER, Stellung S. 37-43; RÖDER, Stuhlbrüder 1 S. 123-128; ALTER, Rachtung S. 426-429; KRIEGER, Reise S. 180-182.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 147.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 160, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-08-19_2_0_13_17_0_162_160
(Abgerufen am 18.04.2024).