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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Speyer mit, er habe erfahren, daß ihr Mitbürger Jakob von Nürnberg unehelich geboren gewesen sowie ohne Leibeserben gestorben sei, weshalb, auch aus anderen Ursachen, dessen merklich vermögen an ihn als K. heimgefallen ist. Er gebietet ihnen, darüber zu wachen und Sorge zu tragen, daß an der Hinterlassenschaft Jakobs keine Veränderungen vorgenommen werden, und diese zu unsern und des heiligen richs hannden bis zum Austrag der gescheffte zu nehmen.

Originaldatierung:
Am freytag vor sannde Symon und Judas tag der heiligen zwelffbotten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Speyer (Sign. 121 U sub. 1464 Oktober 26), Pap. (beschädigt)1, rotes S 18 rücks. aufgedrückt (beschädigt). – Kop.: Abschrift ebd. (Sign. 1A Nr. 840/1 fol. 23r), Pap. (15. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. 121U sub. 1464 Oktober 26), Pap. (19. Jh.).2 Lit.: UB Heilbronn 1 S. 425-434; KEMPER, Testament.

Anmerkungen

  1. 1Die rechte Hälfte des Stücks ist zu etwa 1/3 verlorengegangen, wobei der fehlende Text im 19. Jh. ergänzt wurde; die Rückseite des Stücks ist mit Ausnahme des S überklebt.
  2. 2Die Abschrift ist auf die linke untere Seite des Org. aufgeklebt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 149, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-10-26_1_0_13_17_0_150_149
(Abgerufen am 20.04.2024).