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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. wirft aufgrund einer Klage seines Kammerprokurator-Fiskals dem Stuhlbrüderpropst Eberhard Pfeil und den Stuhlbrüdern am Domstift zu Speyer vor, dem infolge seines Gebotes1 durch Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer in eine Stuhlbrüderpfründe eingesetzten Peter Schreier diese Pfründe mit den dazu gehörenden Renten, Nutzen, Gülten und Gerechtigkeiten vorzuenthalten. Er gebietet ihnen unter Androhung des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten und Rechte, die sie von ihm und dem Reich oder anderen Fürsten und Herren haben, bei Arrestierung ihrer Zinsen und Renten sowie bei einer der ksl. Kammer zufallenden Pön von 40 Mark Gold, Peter Schreier innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieses Briefes in den Besitz der Stuhlbrüderpfründe und ihrer Einkünfte einzusetzen. Andernfalls lädt er sie peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich oder seinen bevollmächtigten Vertreter zu rechtlicher Entscheidung und erklärt, daß auf Erfordern des Klägers auch in ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am zweintzigisten tag des monads junii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. – KVv: Peter Schreyer (oberer Blattrand); Sendbrieff (linker Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im Archiv des Bistums Speyer (Sign. Urkunden der Speyerer Stuhlbrüder Nr. 22), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (beschädigt). Lit.: BUCHNER, Stellung S. 37-43; RÖDER, Stuhlbrüder 1 S. 123-128; ALTER, Rachtung S. 426-429; KRIEGER, Reise S. 180-182.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 146.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 147, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-06-20_1_0_13_17_0_148_147
(Abgerufen am 24.04.2024).