Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

Sie sehen den Datensatz 91 von insgesamt 382.

Kg.F. spricht Nikolaus Vogt von Hunolstein auff heut datum dißs brieffs aufgrund einer Klage des vor dem kgl. Kammergericht erschienenen bevollmächtigten Anwalts und Prokurators der Bürgermeister und des Rates der Stadt Speyer, derzufolge Nikolaus Vogt von Hunolstein das ihm rechtmäßig verkündete kgl. Gebot1 zur Leistung von 3000 fl. rh. Schadenersatz nicht befolgt hat, und gemäß dem auf Ersuchen des Anwalts um Gericht mit Acht und Bann von Kg. und Reich erteilten Urteil des Kammergerichts, daß Nikolaus gerufft werden und der Anwalt der Kläger drei Tage auf sein Erscheinen zu rechtlicher Verantwortung warten solle, man aber mehr als drei Wochen vergeblich auf des Hunolsteiners Kommen gewartet hatte, worauf der Anwalt der Speyerer sein Ersuchen erneuerte, sowie nach Ablauf einer durch den kgl. Richter und die anderen Rechtssprecher einhellig gesetzten Frist von einem Tag, im Beisein der Fürsten, Gff. Edlen und Getreuen in Acht und Bann, gebietet allen Reichsuntertanen, keinerlei Gemeinschaft mit ihm zu unterhalten, sondern ihn auf Ersuchen der Kläger gefangenzunehmen sowie seine Güter aufzuhalten und den Speyerern auszuhändigen, bis Nikolaus zu unser und des richs gehorsam und der Ersetzung des verursachten Schadens gezwungen ist. Schließlich verfügt der Kg. daß dem Verfahren mit den Gütern des Beklagten keinerlei von früheren Kaisern und Königen oder anderen erlassene Freiheiten, Privilegien, Landfrieden, Bündnisse, Sicherheiten oder Geleite entgegenstehen sollen, und droht für Fälle von Übertretungen dieses Gebotes ebenfalls seine und des Reiches Acht und die übrigen von Nikolaus verwirkten Strafen an.

Originaldatierung:
Am mondag dem funfften dag des monads januarij (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge Perg. mit anh. S. – Kop.: Vidimus der geistlichen Richter des Hofes zu Speyer von 1450 März 23 im StadtA Speyer (Sign. 1U sub 1450 März 23), Perg., wachsfarbenes S des geistlichen Gerichts zu Speyer an Ps. Reg.: Regg.F.III. H. 9, n. 105 (nach unzulänglicher Überlieferung); UB Hunolstein 2 S. 289 n. 352. Lit.: MONE, Gerichte S. 405-412; UB Hunolstein 2 S. 424-454; ALTER, Rachtung S. 378.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 89.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 90, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-01-05_2_0_13_17_0_91_90
(Abgerufen am 20.04.2024).