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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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Kg.F. lädt Nikolaus Vogt von Hunolstein aufgrund einer ihm durch den Prokurator der Bürgermeister und des Rates der Stadt Speyer vorgebrachten Appellation an ihn (Kg.F.) als den obersten richter und aufgrund ihrer Klage, derzufolge Nikolaus ihre namentlich genannten Mitbürger1 entgegen seiner kgl. reformacien2 und der Privilegien3 der Stadt Speyer vor Johann Kruse, der sich Freigf. zu Bochum (Bucheim) nennt, und dem Freistuhl zu Hoerde beklagt und ettliche urteile gegen sie erlangt hat, obwohl sie durch Eb. Jakob von Trier und später durch Pfgf. Ludwig (IV.) bei Rhein als unsern gesatzten richtern und commissarien4 von seiner Klage losgesprochen worden waren und obwohl der Kg. selbst Nikolaus geboten hatte, die Speyerer vor dem von ihm den beiden Parteien zum richter gegebenen Eb. Dietrich von Mainz zu beklagen5, auf den 63. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zur Anhörung seiner Klage sowie der von ihm vor dem saile zu Hoerde und anderswo erlangten Prozesse und Urteile und zu rechtlicher Entscheidung, was darumbe nach ordenunge des heiligen richs rechten und nach innhalt unser kuniglichen reformacien pilliche und recht sy. Der Kg. setzt Nikolaus davon in Kenntnis, daß auch im Falle seines Ausbleibens das Verfahren durchgeführt wird, als sich das gepuren wirt.

Originaldatierung:
An mandag vor sant Margarethen dag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.d. Caspare canc. ref. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit rücks. aufgedrücktem S. – Kop.: Von dem Notar Marcus Mommenson unterfertigtes Vidimus6 der geistlichen Richter des Hofes zu Speyer von 1447 Juli 29 im StadtA Speyer (Sign. 1U sub 1447 Juli 29 fol. 2r -3v), Libell7, S ab und verloren. Reg.: UB Hunolstein 2 S. 282 n. 344. Lit.: MONE, Gerichte S. 405-412; UB Hunolstein 2 S. 424-454; ALTER, Rachtung S. 378.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um die auch in n. 69 namentlich genannten Personen.
  2. 2Gemeint ist die sog. 'Reformatio Friderici' von 1442 August 14 (n. 39).
  3. 3Siehe n. 56.
  4. 4Siehe n. 41 u. 57.
  5. 5Siehe n. 61.
  6. 6Darin ebenfalls inseriert sind unsere n. 68-73 u. 75.
  7. 7Begonnen auf Perg., ab fol. 2 fortgeführt auf Pap.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 74, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-07-10_1_0_13_17_0_74_74
(Abgerufen am 29.03.2024).