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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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Kg.F. widerruft den Eb. Dietrich von Mainz erteilten Kommissionsauftrag1 aufgrund der Klage der Bürgermeister und des Rates der Stadt Speyer, derzufolge Nikolaus Vogt von Hunolstein trotz der dem Eb. erteilten Rechtskommission und entgegen kgl. Geboten2 Mitbürger der Kläger und die Ihren weiterhin vor Westfälischen Gerichten beklagt und Urteile gegen sie erlangt hat, und teilt ihm mit, daß er beiden Parteien Rechtstage gesetzt hat3 und den Fall am kgl. Hof entscheiden lassen will. Der Kg. nimmt die Sache deshalb samt allen anhängenden Punkten wieder an sich und gebietet dem Eb. darin nichts mehr vorzunehmen und für den Fall, daß deshalb noch etwas an ihn gelangt, es an den Kg. weiterzuverweisen.

Originaldatierung:
An sant Virichs dag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.d. Caspare canc. ref., (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit rücks. aufgedrücktem S. – Kop.: Von dem Notar Marcus Mommenson unterfertigtes Vidimus4 der geistlichen Richter des Hofes zu Speyer von 1447 Juli 29 im StadtA Speyer (Sign. 1U sub 1447 Juli 29 fol. 1r-v), Libell5, S ab und verloren. Lit.: MONE, Gerichte S. 405-412; UB Hunolstein 2 S. 424-454; ALTER, Rachtung S. 378.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 65.
  2. 2Siehe n. 61-65.
  3. 3Siehe n. 74 u. 75a.
  4. 4Darin ebenfalls inseriert sind unsere n. 69-75.
  5. 5Begonnen auf Perg., ab fol. 2 fortgeführt auf Pap.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 68, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-07-04_1_0_13_17_0_68_68
(Abgerufen am 24.04.2024).