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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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Kg.F. gebietet Reinhard von Dalwigk (Talwig) d.J. aufgrund einer Klage2 der Bürgermeister und des Rates der Stadt Speyer gegen Reinhards Amtmann Johann, der sich Freigf. zu Lichtenfels nennt, mit seinen Amtmännern dafür zu sorgen, daß Johann nicht über die von Speyer richtet, urteilt oder prozessiert sowie etwa schon ergangene Urteile aufhebt und den Streit vor den Kg. selbst oder Pfgf. Ludwig (IV.) bei Rhein zu rechtlichem Austrag weist, die sich deshalb der Speyerer mechtigen werden gemäß dem an sie gerichteten schriftlichen kgl. Gebot3.

Originaldatierung:
An mitwoch nach unser lieben Frauwen tag nativitatis (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.d. canc. ref. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge Pap. mit aufgedrücktem S. – Kop.: Vidimus4 der Edelknechte und Freischöffen Heinrich von Remchingen und Bernhard Schwind (Swynde) (von Zweibrücken) von 1444 September 29 im StadtA Speyer (Sign. 1 A Nr. 213/I fol. 119r), Pap. (leicht beschädigt, mit Textverlusten), grüne SS der Aussteller vorne aufgedrückt. Lit.: MONE, Gerichte S. 400f; ALTER, Rachtung S. 385.

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unsers richs im funfften jare.
  2. 2Die Klage ist inhaltlich identisch mit der in n. 48 mitgeteilten.
  3. 3Siehe n. 49.
  4. 4Diese Urkunde ist Bestandteil eines aus mehreren zusammengenähten Briefen bestehenden Rotulus (darunter unsere n. 48).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 50, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-09-09_1_0_13_17_0_50_50
(Abgerufen am 28.03.2024).