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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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Kg.F. belehnt Jost von Hohenecken und dessen Erben mit der Burg Hohenecken samt allen von Kg. und Reich zu Lehen rührenden Nutzungen und Zugehörungen und verfügt, daß sie diese, alß offt sich daß gebüret, von ihm und seinen Nachfolgern am Reich empfangen sowie dafür dienen sollen, alß pillichen und rechte ist, jedoch unbeschadet der Rechte von Kg. und Reich sowie anderer, und bestätigt, daß Jost ihm dafür den gewöhnlichen Lehenseid geschworen hat.

Originaldatierung:
An sand Kilians tage (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit anh. S. – Kop.: Von der fürstbischöflichen Kanzlei zu Worms am 14. März 1688 beglaubigte Abschrift im LA Speyer (Sign. A1 Nr. 1310), Pap., rotes S der beglaubigenden Kanzlei unten aufgedrückt. Reg.: CHMEL n. 658 (vgl. auch ebd. n. 646).

Kommentar

Erwähnt bei LEHMANN, Burgen und Bergschlösser 5 S. 58; SPIEß, Hohenecken S. 98; UB Kaiserslautern 2 S. 378 n. 443 Anm. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 21, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-07-08_2_0_13_17_0_21_21
(Abgerufen am 28.03.2024).