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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. befiehlt Ernst, Eb. von Magdeburg und Administrator des Stifts Halberstadt, auf Vorbringen der Brüder und Fürsten Waldemar (VI.), Georg (II.) und Ernst von Anhalt, sie seien vom Eb. über ir völlig und genugsam recht gebott entgegen der Goldenen Bulle1, seiner kgl. Reformatio2 und des zu Frankfurt verkündeten zehnjährigen Friedens3 angegriffen worden, weil sie aufgrund der menigfeltig unzemlich hanndlung, die Hedwig, die Witwe des Fürsten Bernhard (VI.) von Anhalt (-Bernburg), gegen sie, die Ihren und ihre Güter begangen hätte, sowie aus anderen Ursachen, die sie zu gegebener Zeit zu recht genug darlegen mögen, das Schloß Bernburg, Hedwigs Wittum, als ihr rechtes väterliches Erbe und zur Verhütung künftigen Schadens eingenommen hätten, von ksl. Macht unter Androhung der in der Goldenen Bulle, der Reformatio und dem Frieden festgesetzten Strafen, von seinem gewaltsamen Vorgehen gegen die Fürsten von Anhalt und ihre Untertanen abzulassen. Ernst soll vielmehr seine vermeintlichen Forderungen gegen die Fürsten vor ihn als ihren rechten Herrn und ordentlichen Richter bringen, was er ihm hiermit zugleich gestattet, damit deshalb im Reich kein Krieg erwachse und K.F. und sein Sohn Kg. Maximilian in ihrem zu Ehren aller Fürsten und geme(in te)wtschen nacion erfolgenden Vorgehen gegen den Kg. (Karl VIII.) von Frankreich nicht beirrt werden.

Originaldatierung:
Am funffundzweintzigisten tag des monets september.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. KVv: Mand(at) Anhalt (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Magdeburg (Sign. Rep. A 1 n. 5, Bl. 21), Pap. (beschädigt, mit Textverlust), rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr. (zerstört). Reg.: Regg.F.III. H. 11 n. 634 (nach unzulänglicher Überlieferung).

Kommentar

Vgl. zu den Vorgängen ebd. n. 636-639 sowie WÄSCHKE, Anhaltische Geschichte 1 S. 507-509; SUHLE, Fürstin Hedwig S. 25-32.

Anmerkungen

  1. 1Die Goldene Bulle K. Karls IV. von 1356, s. MGH Const. 11 S. 535-633.
  2. 2Vgl. n. 13.
  3. 3Vgl. n. 185.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 221, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-09-25_1_0_13_16_0_221_221
(Abgerufen am 23.04.2024).