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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. beauftragt Kf. Ernst von Sachsen, die Fürstin Hedwig, geborene Herzogin von Sagan, Witwe des Gf. Bernhard (VI.) von Anhalt (-Bernburg), zusammen mit ihrem Wittum und all ihren Schlössern, Städten, Leuten und Gütern, die er zugleich aus ksl. Macht in seinen und des Reiches Schutz nimmt, an seiner Statt von Kaiser und Reichs wegen zu schützen, und bekräftigt unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und Strafe die Zuständigkeit der Hedwig zugehörigen Gerichte bei rechtlichen Ansprüchen gegenüber der Fürstin, deren Leuten und Gütern auch für den Fall, daß letztere durch andere Personen erworben werden.

Originaldatierung:
Am sibenden tag des monats february (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch mit aufgedr. S. Kop.: Inseriert in einer durch die beglaubigte Abschrift des öff. Notars und Klerikers der Halberstädter Diözese Bartholomeus Bischoff überlieferten Urkunde1 Ernsts von Sachsen vom 16. Mai 1486 im LA Oranienbaum (Sign. UGAR II n. 1022), Pap. (15. Jh.). Reg.: Regesten Zerbst n. 1016. Lit.: SUHLE, Fürstin Hedwig S. 24.

Anmerkungen

  1. 1Regesten Zerbst n. 1022. In dieser Urkunde verkündet Ernst den Reichsuntertanen das ksl. Mandat.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 183, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-02-07_1_0_13_16_0_183_183
(Abgerufen am 23.04.2024).