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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. bevollmächtigt Kf. Albrecht von Brandenburg und seinen Rat Bf. Wilhelm von Eichstätt gemeinsam oder einzeln mit der Untersuchung der Rechte, die Kaiser und Reich auf der einen und Hz. Ernst, Administrator der Stifte Magdeburg und Halberstadt, auf der anderen Seite an der Altstadt Magdeburg zu besitzen scheinen, sowie der gegen Bürgermeister, Innungsmeister, Rat und Gemeinde der Stadt Magdeburg entgegen den Rechten von Kaiser und Reich und den städtischen Freiheiten durch den Administrator vorgenommenen pene, beschwerung undt auffsetzung, durch die Ernst die Stadt weg von Kaiser und Reich unter seine Gewalt zu ziehen trachtet. Sie sollen zwischen beiden Seiten eine gütliche Einigung herbeizuführen suchen und ihn andernfalls über die Angelegenheit schriftlich unterrichten, damit er darin in gebührlicher Weise weiter verfahren kann.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Dep.: Der Inhalt der Urkunde wird ausführlich in n. 175 zitiert. Reg.: Regg.F.III. H. 11 n. 537 (nach unzulänglicher Vorlage).

Anmerkungen

  1. 1Das Datum ergibt sich aus n. 173.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 174, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-06-28_2_0_13_16_0_174_174
(Abgerufen am 20.04.2024).