Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

Sie sehen den Datensatz 173 von insgesamt 233.

K.F. befiehlt Bürgermeistern, Innungsmeistern, Rat und Gemeinde der Altstadt Magdeburg, ihren bisher verweigerten Anteil an dem Türkenanschlag zusammen mit den deshalb fälligen Strafen an Hz. Ernst von Sachsen, Administrator der Stifte Magdeburg und Halberstadt, zu entrichten, und verweist sie im Falle ihres Einspruchs an Kf. Albrecht von Brandenburg und Bf. Wilhelm von Eichstätt, denen er eine entsprechende Kommission1 erteilt habe.

Originaldatierung:
Am achtundczwentzigesten tag des monts junij (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Kop.: Transsumpt des Offizials der Dompropstei zu Magdeburg Busso Drachenstedt vom 6. August 1483 mit gleichzeitigem Notariatsinstrument des öff. Notars Stefanus Stephan, Kleriker der Breslauer Diözese, im LHA Magdeburg (Sign. Rep. U 1, Tit. XXII n. 98), Perg., anh. S an Ps. ab und verloren, mit Notarszeichen.

Kommentar

Ein ausführliches Regest bieten die Regg.F.III. H. 11 n. 538. Die Ausstellung dieses ksl. Mandats sowie des nachfolgenden Kommissionsbriefes (n. 174) erfolgte auf Bitten und im Beisein Bf. Johanns (V.) von Meißen, der von Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen in dieser Angelegenheit an den ksl. Hof gesandt worden war. Der Administrator ließ das Mandat der Stadt Magdeburg verkünden und die andere Urkunde den Kommissaren zukommen, die die Kommission auch annahmen, vgl. UB Magdeburg 3 n. 542f. und 547. Abweichend von dem der Urkunde für Magdeburg zugrundeliegenden Impetrantenkonzept ernannte K.F. nicht den Bf. von Bamberg, sondern den Bf. von Eichstätt zum Kommissar, vgl. ebd. n. 551f.

Anmerkungen

  1. 1n. 174.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 173, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-06-28_1_0_13_16_0_173_173
(Abgerufen am 28.03.2024).