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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. bestätigt den Brüdern Ernst (I.) und Albrecht (III.), Gff. von Mansfeld, den inserierten Vertrag, den ihr Vater Gf. Günther (II.) am 9. Januar 1452 im Namen seiner unmündigen Vettern Busso (IX.) und Volrad (III.) mit Gf. Gebhard (VI.) über die vormundschaftliche Regierung der Grafschaft geschlossen hatte, und erklärt zugleich alle Mängel für behoben, die in dem Vertrag nach ordnu(n)ge der recht durch nichthaltunge der solemnitet oder in anderer Weise vorhanden sind. Er bestimmt, daß der Vertrag in all seinen Punkten überall, inner- und außerhalb des Gerichts Kraft haben und gegen ihn nichts unternommen werden soll und daß die Gff. Ernst und Albrecht trotz etwaiger Mängel ungehindert an ihm festhalten mögen, jedoch vorbehaltlich der Obrigkeit und Gerechtigkeiten von Kaiser und Reich. K.F. befiehlt allen Kff. Fürsten etc. und Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an die Gff. von Mansfeld zu entrichtenden Strafe von 60 Mark Gold die Beachtung.

Originaldatierung:
Am fünffundzweinzigisten tage des monats marti (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch mit anh. S. Kop.: Abschrift in den Akten betreffend Streitigkeiten der Gff. von Mansfeld mit dem Administrator des Erzstifts Magdeburg Joachim Friedrich von 1573/75 im LHA Magdeburg/Wernigerode (Sign. Rep. A 32a, n. 17, fol. 192r -202v), Pap. (16. Jh.). Abschrift ebd. (Sign. Rep. A 53, Lit. M n. 150 Q 17)1, Pap. (16. Jh.). Reg.: LEERS , Geschlechtskunde S. 177. Lit.: LEERS, Mansfeldische Erbteilungen S. 28-31.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Findbuch Reichskammergericht n. 932.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 170, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-03-25_1_0_13_16_0_170_170
(Abgerufen am 20.04.2024).