Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

Sie sehen den Datensatz 167 von insgesamt 233.

K.F. bestätigt mit Rat der Fürsten, Gff. Freiherren, Edlen und Getreuen aus ksl. Macht ex certa sciencia den Prälaten, Kanonikern und Geistlichen der Magdeburger und Bremer Kirchenprovinzen ihr von K. Karl IV. unter einer Goldbulle ausgestelltes Privileg1. Er setzt alle Fürsten, Gff. Freiherren und Reichsuntertanen, die deshalb von diesen Geistlichen angelangt werden würden, namentlich die Pröpste von Osnabrück und vom Prämonstratenser-Stift St. Georg zu Stade, die Dekane von Magdeburg, Minden, Verden, Schwerin, St. Blasii zu Braunschweig und Stendal, den Kantor von Schleswig und den Offizial der Lübecker Kurie als Exekutoren dieses Privilegs ein und bevollmächtigt sie einzeln oder gemeinsam, alle weltlichen und geistlichen Fürsten, Hzz. Gff. Freiherren und weltliche Herren sowie die Ratsmitglieder der Städte, die rectores, Amtleute und Richter der Städte und Dörfer sowie die in der Magdeburger und Bremer Diözese Ansässigen, die das Privileg, die kirchlichen Freiheiten und die Geistlichen beeinträchtigen, vor sich zu laden, über sie eine je zur Hälfte an die ksl. Kammer und partibus iniuriam passorum usibus et manibus zu zahlende Strafe von 50 Mark Gold zu verhängen und alles zu tun, was notwendig ist. K.F. bekräftigt, daß die Vollmacht der gegenwärtigen Exekutoren auch für ihre künftigen Nachfolger gelten, und daß alles, was von einem oder mehreren unternommen wird, auch durch die übrigen ausgeführt werden soll. Er befiehlt den Exekutoren unter Androhung einer Strafe von 50 Mark Gold und des Verlustes der von den Kaisern und Kgg. für sich und ihre Kirchen erlangten Privilegien die Beachtung und droht jedem Zuwiderhandelnden seine und des Reiches schwere Ungnade und die in dem Privileg Karls IV. vorgesehenen Strafen an.

Originaldatierung:
Die tredecima mensis july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. KVv: Rta Caspar Perenwert (Blattmitte); Hamburg2 (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. (Lat.) im LHA Magdeburg (Sign. Rep. U 1, Tit. I n. 107a), Perg., wachsfarbenes S 15 mit vorn eingedrücktem wachsfarbenem S 16 an purpurfarbener Ss. Kop.: Beglaubigte Abschrift des Magdeburger Archivars Wilhelm Heinrich Culemann ebd. (Sign. Rep. Cop. 340c, fol. 249r -253v),(18.Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Das Privileg wird nicht näher bezeichnet. Es handelt sich mit großer Wahrscheinlichkeit um die 1374 ausgefertigte Goldbullenfassung der sog. Karolina de ecclesiastica libertate vom 13. Oktober 1359, vgl. HÖLSCHER , Kirchenschutz S. 89-107, besonders S. 95-100 und den dortigen Druck der Urkunde S. 192-195.
  2. 2Dieser Vermerk deutet darauf hin, daß die Urkunde für das Domkapitel in Hamburg ausgestellt wurde, welches eine heute verlorene Goldbullenfassung der Urkunde Karls IV. besessen hatte, vgl. ebd. S. 95 (E3).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 167, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-13_1_0_13_16_0_167_167
(Abgerufen am 29.03.2024).