Regestendatenbank - 198.180 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

Sie sehen den Datensatz 165 von insgesamt 233.

K.F. befiehlt allen Fürsten, Prälaten etc. sowie Bürgermeistern, Innungsmeistern, Räten und Gemeinden der Altstadt Magdeburg und anderen zu den Stiften Magdeburg und Halberstadt gehörenden Untertanen aus ksl. Machtvollkommenheit, mit Hinweis auf ihre Pflichten gegenüber dem Reich und den genannten Stiften und unter Androhung des Verlustes aller Lehen, Privilegien und Rechte sowie einer Strafe von 1000 Mark Gold, Hz. Ernst von Sachsen, Administrator der Stifte Magdeburg und Halberstadt, bis spätestens einen Monat nach Erhalt dieses Briefes die von jenem geforderte Beihilfe zu dem in Nürnberg beschlossenen Anschlag gegen die Türken und den Kg. (Matthias) von Ungarn zu leisten, dem Ernst durch Entsendung von Truppen nach Wien nachgekommen sei.

Originaldatierung:
Am dritten tage des monts julij (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch mit rücks. aufgedr. S. Kop.: Abschrift im LHA Magdeburg (Sign. Rep. Cop. 1a, fol. 137r -139r), (16. Jh.). Reg.: Regg.F.III. H. 11 n. 528 (nach unzureichender Vorlage).

Kommentar

Vgl. n. 161 f.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 165, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-03_1_0_13_16_0_165_165
(Abgerufen am 02.12.2023).