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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. teilt den Bff. Thilo von Merseburg und Johann (V.) von Meißen mit, daß die Äbtissin Scholastica von Gernrode gegen Bf. Gebhard von Halberstadt und Bürgermeister, Rat, Innungsmeister und Gemeinde der Stadt Aschersleben Klage erhoben habe, weil jene zwischen Aschersleben und Gröningen einen See und Fischweiher1 angelegt und dadurch etliche Äcker und Wiesen des Klosters eigenmächtig und on recht zerstört und unter Wasser gesetzt hätten. Da das ksl. Kammergericht momentan nicht in ubung sei, befiehlt er ihnen gemeinsam oder einzeln, an seiner Statt zum endgültigen Austrag des Falls beide Parteien zu einem Rechtstag vor sich zu laden, sie zu verhören, den Streit durch einen Rechtspruch zu entscheiden und dabei sich weigernde Zeugen mit geeigneten Strafen zur Aussage zu zwingen. K.F. trägt ihnen auf, auch im Falle der Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite zu verhandeln und alles zu tun, was sich nach ordenu(n)g des rechtens gebührt und was erforderlich ist.

Originaldatierung:
Am einundzwaintzigisten tag des mondes may (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Kop.: Abschrift in Form des Org. im LA Oranienbaum (Sign. UGAR II n. 857), Pap. (15. Jh.). Reg.: Regesten Zerbst n. 857. Lit.: WÄSCHKE, Anhaltische Geschichte 1 S. 556; HEINEMANN, Geschichte Gernrode S. 26.

Kommentar

Der Prozeß zog sich in die Länge und wurde schließlich an der Kurie geführt. Am 28. Mai 1492 sprach Petrus von Ferrara, Richter am hl. Stuhl zu Rom, dem Stift Gernrode die weitere Nutzung seiner Ländereien zu, woraus ein neuer Konflikt wegen der von der Äbtissin beanspruchten Fischereirechte resultierte, vgl. LA Oranienbaum (Sign. UGAR II n. 1214 bzw. 1088).

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um einen heute nicht mehr vorhandenen, zwischen Aschersleben und Gatersleben liegenden See, der bei seiner Ablassung im Jahre 1709 eine Längenausdehnung von 10 km besaß, vgl. LENTZ, Becmannus enucleatus S. 731 und die dortige Karte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 150, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-05-21_1_0_13_16_0_150_150
(Abgerufen am 19.04.2024).