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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. berichtet Hz. Otto (II.) von Braunschweig-Lüneburg von den Streitigkeiten zwischen Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen auf der einen und Bürgermeistern und Rat der Stadt Halle auf der anderen Seite wegen des Hallischen Neujahrsmarktes und von seiner an Kf. Friedrich (II.) von Brandenburg in dieser Angelegenheit erteilten Vollmacht1. Da jener wegen seiner kranckheit und gescheft nicht habe handeln können, befiehlt K.F. dem Hz. sobald er mit diesem Brief angelangt und ervordert2 wird, unverzüglich an seiner Statt beide Parteien zu einem Rechtstag vor sich zu laden, sie zu verhören und miteinander zu versöhnen, damit er nicht zu einem weiteren Eingreifen gezwungen ist.

Originaldatierung:
Am zwelften tag des moneds octobris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. KVv: Halle (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Halle (Sign. Urkunden n. 264), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. (Spuren). Druck: DREYHAUPT , Beschreibung des Saalkreises 2 n. 485. Reg.: UB Leipzig 1 n. 456.

Anmerkungen

  1. 1n. 95.
  2. 2Die Aufbewahrung dieser und der an Kf. Friedrich II. von Brandenburg erteilten ksl. Kommission (n. 95) sowie des ksl. Mandats an die Hzz. Ernst und Albrecht von Sachsen (n. 96) im StadtA Halle zeigt, daß der Hallische Rat zwar die Ausstellung der drei ksl. Briefe veranlaßt hatte, diese aber nicht weiterleitete. Ursache dafür waren der Tod Hz. Ottos am 7. Januar 1471 bzw. die erwähnte Krankheit des Brandenburgers, deretwegen er die Regierung niederlegte, vgl. Regg.F.III. H. 10 n. 310.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 101, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-10-12_1_0_13_16_0_101_101
(Abgerufen am 28.03.2024).