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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. teilt Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen mit, daß er den Jahrmarkt zu Leipzig zugunsten desjenigen von Halle widerrufen hat1, und befiehlt ihnen aus ksl. Macht, unverzüglich nach Erhalt seines Befehls für die Abstellung des Leipziger Jahrmarktes Sorge zu tragen, die von Halle ohne Beeinträchtigung ihren althergebrachten Jahrmarkt abhalten zu lassen und niemand an dessen Besuch zu hindern.

Originaldatierung:
Am funffundzweintzigisten tag des monads may (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem Vidimus zufolge jedoch auf Pap. mit rücks. aufgedrücktem rotem S 18. Kop.: Zweifach ausgefertigtes Vidimus2 des Propstes Erasmus vom Kloster Neuwerk und gleichzeitiges Notariatsinstrument des öff. Notars und pröpstlichen Offizials Blasius Kruse vom 23. August 1469 im StadtA Halle (Sign. Urkunden n. 258 a und b), Perg., wachsfarbenes S in wachsfarbener Schüssel an Ps. und Notarszeichen. Druck: DREYHAUPT , Beschreibung des Saalkreises 2 n. 483.

Anmerkungen

  1. 1n. 88.
  2. 2Siehe n. 88.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 89, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-05-25_2_0_13_16_0_89_89
(Abgerufen am 28.03.2024).