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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. befiehlt aus ksl. Macht Bürgermeistern und Rat der Stadt Halle sowie denjenigen, denen die dortigen Judenschulen und Synagogen von unsern und des heiligen reichs wegen gehören, diese gemäß seiner Verleihung1 nach Aufforderung unverzüglich an Niklas Pflug von Knauthain oder dessen Anwalt abzutreten.

Originaldatierung:
Am mittwochen vor dem heiligen Palmtage (nach Druck).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Johannes Rote Pat(aviensis)2 et Wratisl(aviensis) decanus (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

Org.3 oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Dep.: Erwähnt in einem Repertorium des Historikers Johann Christoph v. Dreyhaupt von 1732ff. in der ULB Halle (Sign. ThSGV n. 3073, fol. 215r), Pap. Druck: DREYHAUPT , Beschreibung des Saalkreises 2 n. 501 (danach das Regest und die Zitate).

Anmerkungen

  1. 1n. 82.
  2. 2In dem Druck erscheint irrtümlich prot.
  3. 3Das heute nicht mehr aufzufindende Org. war dem Druck zufolge auf Pap.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 83, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-03-18_2_0_13_16_0_83_83
(Abgerufen am 28.03.2024).