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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. beurkundet das Urteil seines Kammergerichts, demzufolge Gf. Günther von Barby (-Mühlingen) sowie die Städte Köthen und Dardesheim auf Klage Konrad Radegasts in die Acht und Aberacht erklärt werden.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Dep.: Ergibt sich aus n. 65.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 63, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-03-22_1_0_13_16_0_63_63
(Abgerufen am 19.04.2024).