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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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Kg.F. lädt die Stadt Quedlinburg auf Klage Werners von Reden, über diese die Aberacht zu verhängen, rechtlich vor sich.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Dep.: Erwähnt in n. 36.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung ergibt sich aus dem an Gf. Ulrich von Regenstein und den Rat der Stadt Halberstadt ergangenen Kommissionsbrief vom 19. September 1447 und der am 20. September 1451 aufgrund der erneuten Klage Konrad Radegasts erteilten Vollmacht des Quedlinburger Rates für seine Prozeßvertreter, vgl. n. 36 Anm. 4 und n. 33.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 30, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-09-19_1_0_13_16_0_30_30
(Abgerufen am 28.03.2024).