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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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Kg.F. teilt Gf. Botho von Stolberg mit, Fürst Georg (I.) von Anhalt habe für sich und etliche seiner Bürgen gegen Urteile appelliert, die in dem Prozeß1 mit Nickel von Polenz am Hofgericht zu Calau ergangen sind. Er befiehlt ihm, beide Parteien an seiner Statt vor sich zu laden, zu verhören und den Streit durch einen Rechtspruch zu entscheiden. Kg.F. trägt ihm auf, auch im Falle der Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite im rechten zu verhandeln, wie es sich nach seiner ordenu(n)g gebührt, und sich weigernde Zeugen mit geeigneten Strafen zur Aussage zu zwingen.

Originaldatierung:
Am samstag vor sant Urbanß tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Kop.: Inseriert in einem Brief2 Gf. Bothos von Stolberg vom 18. August 1447 im LA Oranienbaum (Sign. UGAR II n. 409), Pap., olivgrünes S rücks. aufgedr. Reg.: Regesten Zerbst n. 406.

Anmerkungen

  1. 1Ursache und Inhalt des Prozesses sind unklar, vgl. MODERHACK , Geschichte Calau S. 51.
  2. 2Regesten Zerbst n. 409. In diesem Brief wird Botho von Eulenburg-Sonnewalde aufgefordert, Nickel von Polenz, Hans Dyrsike und den Richtern und Schöffen zu Calau Einhalt zu gebieten und an einen Gerichtstag nach Stolberg zu verweisen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 28, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-05-20_1_0_13_16_0_28_28
(Abgerufen am 28.03.2024).