Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

Sie sehen den Datensatz 25 von insgesamt 233.

Kg.F. berichtet Kf. Friedrich (II.) von Brandenburg von den Forderungen und Ansprüchen Annas von Weinsberg, geborener von Henneberg, gegenüber Hz. Otto von Braunschweig bezüglich ihres mütterlichen Erbes und des ihr versprochenen mütterlichen zugelts in Höhe von 12000 Gulden sowie gegenüber den Städten Göttingen, Northeim, Uslar, Gandersheim und Münden, die ihr als Erbin den Gehorsam verweigern. Er befiehlt ihm, die Parteien an seiner Statt nach entsprechender Aufforderung Annas rechtlich vor sich zu laden und eine gütliche Einigung herbeizuführen, andernfalls jedoch sie zu verhören und den Streit durch einen Rechtspruch zu entscheiden. Kg.F. trägt ihm auf, auch im Falle der Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite zu verhandeln, alles das im rechten zu tun, was sich nach seiner ordenunge gebührt und was erforderlich ist, sowie sich weigernde Zeugen mit geeigneten Strafen zur Aussage zu zwingen.

Originaldatierung:
Am mitwochen nach sant Lucien tage (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch mit aufgedr. S. Kop.: Inseriert in einem Ladungsbrief Kf. Friedrichs II. von Brandenburg für die genannten Städte vom 30. Januar 1447 im LHA Magdeburg/Wernigerode (Sign. Rep. H, Stolberg-Roßla, Ortenberg I, Urkunden Anh. J n. 11, Bl. 9), Pap., rotes S rücks. aufgedr. Vier durch den Rat der Stadt Aub am 21. Juli 1447 ausgestellte Vidimus des Ladungsbriefes ebd. (Sign. Rep. H, Stolberg-Roßla, Ortenberg I, Urkunden Anh. J n. 11, fol. 1r -2r, 3r -4r, 5r -6r, 7r -8r), jeweils Pap., wachsfarbenes S unter dem Text aufgedr. Reg.: Regg.F.III. H. 5 n. 81 (nach unzureichender Überlieferung); Stolberger Urkunden n. 470.

Kommentar

Anna von Weinsberg war die Tochter von Hz. Ottos Schwester Anna und Gf. Wilhelms I. von Henneberg-Schleusingen. Anna von Henneberg hatte trotz Intervention K. Sigmunds erfolglos die Herausgabe ihrer Aussteuer und ihres väterlichen Erbteils von ihrem Bruder gefordert. Nach ihrem Tod versuchte ihre Tochter die Erbansprüche gegenüber Otto zuerst bei K. Sigmund, dann bei Kg.F. einzuklagen, vgl. SCHULTES, Geschichte Henneberg 2 S. 97-102; HAVEMANN, Geschichte Braunschweig 1 S. 680.

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unsers reichs im sybenden jare.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 25, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-12-14_1_0_13_16_0_25_25
(Abgerufen am 28.03.2024).