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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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Kg.F. belehnt aus kgl. Macht und mit rechter wiszen den wegen Krankheit abwesenden Eberhard (II.) von Eppstein-Königstein und dessen Lehnserben auf Bitten von dessen persönlich erschienenem Sohn Eberhard (III.) mit den ererbten Reichslehen, namentlich mit seinem Anteil an dem neuwen stetlin zu Münzenberg, mit dem Schloß Königstein, mit fünf Hufen Land zu Nieder-Erlenbach, mit seinen Anteilen an der Fähre am heubt oberhalb von Mainz, an einem Drittel eines (Zoll-)Turnosen zu Kapellen und am Wegegeld zu Butzbach sowie dem Mörler Grund mit Zugehörungen, und bestätigt die darüber von früheren römischen Kaisern und Kgg. ausgestellten Briefe1, jedoch unbeschadet der Dienste an Kg. und Reich und der Rechte Dritter.

Originaldatierung:
An samstag nach sand Jacobs tag des heilige(n) zwelffpoten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Henric(u)s Leubing doctor p(ro)th(onotarius) (nach Kop.). KVv: R(ta) Jacob(u)s Widerl (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch mit anh. S. Kop.: Abschrift im LHA Magdeburg/Wernigerode (Sign. Rep. H, Stolberg-Wernigerode, Hauptarchiv B, 15 Fach 2 n. 85a, fol. 1r-v), Pap. (15. Jh.). Reg.: Regg.F.III. H. 5 n. 26 und H. 8 n. 40 (nach unzulänglicher Vorlage)2.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. RI XI n. 4145 sowie SCHÄFER , Herren von Eppstein S. 440f.
  2. 2Bei dem hier genannten Empfänger Eberhard III. handelt es sich in Wirklichkeit um dessen Vater Eberhard II., der 1443 starb. Vgl. auch die Regesten bei CHMEL n. 858 (ohne Tagesangabe) und BATTENBERG , Konrad von Weinsberg S. 157 n. 21, aus denen nicht hervorgeht, welcher von beiden belehnt wird.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 12, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-07-28_1_0_13_16_0_12_12
(Abgerufen am 28.03.2024).