Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

Sie sehen den Datensatz 9 von insgesamt 233.

Kg.F. befiehlt allen in den Städten, Märkten und Dörfern des Bf. (Burkhard III.) von Halberstadt ansässigen Juden, innerhalb von fünf Wochen nach Erhalt seines Schreibens eine bevollmächtigte Gesandtschaft zu ihm an den kgl. Hof zu entsenden, um mit seinen Amtleuten wegen der Entrichtung der pflichtigen Krönungssteuer übereinzukommen, und droht weitere Maßnahmen im Falle ihres Ungehorsams an. Er erteilt ihren Abgesandten nebst deren Begleitern sicheres Geleit für Hin- und Rückweg und befiehlt allen Fürsten, Gff. etc. und Reichsuntertanen, sie sicher ziehen zu lassen und auf ihr Begehren hin für Geleit zu sorgen.

Originaldatierung:
Am donrstag nach sant Jacobstage.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tacz. KVv: Jud(en) und(er) dem bischof zu Halberstad (unterer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Halberstadt (Sign. FF 11 n. 5), Pap., rotes wohl S 11 rücks. aufgedr. (Spuren). Druck: RTA 16 n. 291; UB Halberstadt 2 n. 925.

Kommentar

Vgl. n. 14.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 9, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-07-26_1_0_13_16_0_9_9
(Abgerufen am 18.04.2024).