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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer, Rat und Gemeinde seiner und des heiligen Reiches Stadt Regensburg mit, Wilhelm Frank habe sich unter anderem1 darüber beklagt, daß sie vor kurzem entgegen dem zu seinen Gunsten ausgestellten ksl. Schutzbrief2 einige seiner Briefe und Güter in Beschlag genommen hätten, die sie ihm trotz seiner Aufforderung auf Rückgabe bis heute vorenthielten, wodurch sie in die pene, die in dem Schutzbrief angedroht wurden, gefallen seien. Da ein solches Verhalten, sollte es geschehen sein, ihm zu verachtung und schimpf gereiche und daher nicht geduldet werden könne, befiehlt er ihnen bei Vermeidung seiner Strafe, dem Genannten die Briefe und Güter unverzüglich zurückzugeben, damit ein weiteres Vorgehen gegen sie nicht erforderlich werde.

Originaldatierung:
Am einundzweintzigsten tag des monats meyen (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 316, fol. 129v -130r), Pap.3 Weitere zeitgen. Abschrift ebd. (Sign. RL Regensburg 716 [unfoliiert]), Pap.

Kommentar

Vgl. GEMEINER 3 S. 835.

Anmerkungen

  1. 1Siehe die Folgeurk. n. 483.
  2. 2Siehe oben n. 459.
  3. 3Enthält den Hinweis, daß dieser und der folgende Brief (siehe Folgeurkunde n. 483) dem Rat am freytag nach pfingsten (1493 Mai 31) geantwort worden sei.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 482, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-05-21_3_0_13_15_0_483_482
(Abgerufen am 29.03.2024).