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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. erinnert Kammerer und Rat seiner und des heiligen Reiches Stadt Regensburg an sein früheres Schreiben, in dem er ihnen befohlen hatte, dem Jörg Hüttenbeck als neuem Inhaber des Schultheißenamtes und Friedgerichts in Regensburg Gehorsam, Rat und Hilfe zu erweisen1. Nun habe ihm aber der Genannte berichtet, daß sie ihm nicht nur Gehorsam, Rat und Hilfe verweigerten, sondern ihn auch daran hinderten, die Ämter in Besitz zu nehmen. Dies befremde ihn mercklich, da ja die Ämter on mittel ihm und dem heiligen Reiche zugehörten und sie selbst hieran keinerlei Recht noch sonst etwas zu tun hätten, zumal ja auch seinerzeit Hz. Albrecht von Bayern (- München), als er ihre Stadt innegehabt, aber dennoch nie ihr rechter Herr gewesen sei, ebenfalls ohne ihr verhinderung und widersprechen die genannten Ämter nach seinem Gefallen besetzt habe. Er befiehlt ihnen deshalb bei Vermeidung seiner und des Reiches Ungnade und Strafe, dieses ungebuerlich fuernemen abzustellen und den genannten Jörg Hüttenbeck die Ämter in Besitz nehmen zu lassen und ihm dabei, wie es sich gebührt, behilflich zu sein. Er warnt sie, daß er im Weigerungsfalle mit gebürlicher straffe gegen sie vorgehen werde, was er aus keiserlicher und angeborenner guete und sanfftmutukeit lieber vermeiden würde.

Originaldatierung:
Am zwenundzweintzigisten tag des monets january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. KVv: Mand(at) Huttenpeck (oberer Rand). Presentata feria secunda ante Purificacionis anno etc 93 (1493 Januar 28) per Jorgen Hüttenpecken (Empfängervermerk, rechte Blatthälfte, Mitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1493 Januar 22 [Fasz. 620]) Pap., rotes, rückseitig aufgedr. S 18 (beschädigt). Kop.: Drei zeitgen. Abschriften und eine Abschrift des 17. Jh. ebd. unter gleicher Sign., Pap. Abschrift des 16./17. Jh. in den Collectaneen des Elias Eppinger ebd. (Sign. RL Regensburg 596, fol. 414r-v), Pap. Druck (im Auszug): MAYER, Ringen, S. 81 mit Anm. 136.

Kommentar

Zu den vorausgegangenen Vorfällen vgl. auch GEMEINER 3 S. 819-821. Zur Reaktion des Rats vgl. MAYER, Ringen, S. 82, Anm. 137.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 473.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 479, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-01-22_2_0_13_15_0_480_479
(Abgerufen am 23.04.2024).