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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. bekennt, daß Hz. Albrecht von Bayern (-München), sein lieber eyden, fuerst und rate, das Schultheißenamt in der Stadt Regensburg mitsambt der galgenhueb und gewondlichen behalltnuß und fragstat der gefanngen, auch besetzung und entsetzung der urteilsprecher, genannt hausgenossen, fronboten und gerichtsknechten sowie das Friedgericht und Kammeramt, auch die oberkeit und gerechtikeit über die Juden, alles mit dem entsprechenden Zubehör, an ihn für 32000 guter rhein. Gulden verkauft habe, wie der (im folgenden inserierte), von Hz. Albrecht ausgestellte Verkaufsbrief1 erkennen lasse. Er (K.F.) erteilt mit diesem Brief dem Hz. die Gnade, daß er und seine Erben die verkauften Ämter und Rechte in jedem Jahr acht Tage vor oder nach unser lieben frauen tag der liechtmeß (Februar 2) gegen die vorbestimmten 32000 Gulden von ihm oder seinen Nachkommen am Reich zurückkaufen können, wobei sie einen solchen widerkauf allerdings drei Monate vor dem vorgesehenen Termin ankündigen sollen.

Originaldatierung:
Am letzten tag des monets december (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach [späterer] Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. Kurbayern Äußeres Archiv 1571, fol. 211r -212v), Pap. sowie zwei Abschriften des 18. Jh. ebd. (Sign. RL Regensburg 57, fol. 172r -174v, 176r -179v), Pap. Reg.: CHMEL n. 8887; LICHNOWSKY(-BIRK) 8 n. 1879; Q n. 616 (nach Org.[!] im BayHStA München; mit abweichendem Inhalt: erwähnt nicht das Rückkaufsrecht des Herzogs). Lit.: STRIEDINGER, Kampf, S. 202; P. SCHMID, Albrecht IV., S. 146.

Anmerkungen

  1. 1Zum Verkaufsbrief vgl. MAYER, Ringen, S. 80, Anm. 127.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 471, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-12-31_1_0_13_15_0_472_471
(Abgerufen am 29.03.2024).