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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer, Rat und Gemeinde seiner und des heiligen Reiches Stadt Regensburg mit, daß er seine Räte Andreas, Herrn zu Polheim1, und Johann Fuchsmagen, Doktor, dazu beauftragt und bevollmächtigt habe, ihren Streit mit den Mitgliedern des alten Rates, die ohne seinen Befehl und Willen gefangen genommen worden seien, sowie ander unnser, des heiligen reichs und GEMEINER stat Regenspurg sachen und notturfften zusammen mit den Verordneten der Städte Augsburg, Nürnberg und Ulm2 an seiner Stelle im grundt von newem zu verhören und dann nach Gebühr zu handeln. Er befiehlt ihnen, seinen Bevollmächtigten Glauben zu schenken und die Gefangenen des alten Rates an sie zu überstellen.

Originaldatierung:
Am eritag vor sant Michaels tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 305½, fol. 10r-v), Pap.

Kommentar

Vgl. GEMEINER 3 S. 812; siehe unten n. 470.

Anmerkungen

  1. 1Andreas von Polheim († 1496) war im Prozeß gegen Regensburg 1491 Beisitzer des ksl. Kammergerichts gewesen; siehe oben n. 429; ferner HEINIG, Hof, S. 283.
  2. 2Bereits von 1492 September 7 datiert die Aufforderung Friedrichs III. an die drei Städte, Vertreter nach Regensburg zu entsenden; vgl. MAYER, Ringen, S. 72, Anm. 70; BÖHM, Reichsstadt, S. 292.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 467, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-09-25_2_0_13_15_0_468_467
(Abgerufen am 29.03.2024).