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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer, Rat und Gemeinde seiner und des heiligen Reiches Stadt Regensburg mit, daß er auf ihre Botschaft hin seine Räte1 an sie abgeordnet habe, die in Kürze bei ihnen eintreffen werden, um mit ihrem Rat und ihrer Hilfe die Irrungen in ihrer Stadt beizulegen und Ordnung und Einigkeit wiederherzustellen. Er gebietet ihnen bei den Pflichten, mit denen sie ihm und dem heiligen Reiche verbunden sind, und bei Vermeidung seiner und des Reiches Ungnade und Strafe, wegen dieser Irrungen nichts unfreuntlichs noch ungutlichs gegeneinander zu unternehmen, sondern in Frieden miteinander zu leben.

Originaldatierung:
An erichtag vor sandt Michels tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 305½, fol. 12v, 13r), Pap. Lit.: GEMEINER 3 S. 812; MAYER, Ringen, S. 72 mit Anm. 69.

Anmerkungen

  1. 1Siehe die folgende n. 467. Die ksl. Kommission traf 1492 Oktober 5 in Regensburg ein; vgl. GEMEINER 3 S. 812.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 466, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-09-25_1_0_13_15_0_467_466
(Abgerufen am 28.03.2024).