Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

Sie sehen den Datensatz 466 von insgesamt 504.

K.F. teilt allen Bürgern und Einwohnern von Regensburg, Prebrunn, dem oberen und niederen Wöhrd und anndern enden, die der Gerichtsbarkeit des bfl. Propstgerichts unterworfen sind oder die mit diesem Brief ermahnt werden, mit, daß er dem postulierten und bestätigten Bf. Ruprecht von Regensburg erlaubt habe, die hohen und niederen Gerichte mit ihrem Zubehör, die jetzt Propstgericht genannt werden, die der Bf. und seine Vorfahren stets mit ihren Regalien von ihm, dem K. und dem Reich zu Lehen empfangen hätten und die Hz. Albrecht von Bayern (-München) seinerzeit dem Vorgänger des Bischofs, Bf. Heinrich, entfremdet habe, wieder aufzurichten und nach alltem herkummen zu halten. Er befiehlt ihnen bei Vermeidung seiner und des Reiches Ungnade und Strafe, diesen Gerichten im Einklang mit dem alten Herkommen Gehorsam zu erweisen.

Originaldatierung:
Am zweiundzweintzigsten tag des monets september.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. KVv: Mand(at), probstger(icht) halben zu Regenspurg (oberer Rand). Presentata feria tercia die galli anno 92 (1492 Oktober 16) ad mag(num) consulat(um). (Empfängervermerk, darunter).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1492 September 22 [Fasz. 619]), Pap., rotes, rückseitig aufgedr. S 18 (gut erhalten). Kop.: Abschrift des 16./17. Jh. in den Collectaneen des Elias Eppinger ebd. (Sign. RL Regensburg 596, fol. 404v), Pap.

Kommentar

Vgl. MAYER, Ringen, S. 77, Anm. 108.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 465, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-09-22_2_0_13_15_0_466_465
(Abgerufen am 28.03.2024).