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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer, Rat und Gemeinde der Stadt Regensburg mit, daß er Bf. Heinrich von Regensburg erlaubt habe, die hohen und niederen Gerichte mit ihrem Zubehör, die jetzt Propstgericht genannt werden und die der Bf. und seine Vorfahren seit alters her mit den Regalien von ihm und dem Reich zu Lehen trügen, wieder nach dem alten Herkommen einzurichten, nachdem diese von Hz. Albrecht von Bayern (- München) entfremdet (entsetzt) worden seien. Er gebietet ihnen deshalb, das Gericht wieder gemäß dem alten Herkommen mit hausgenossen und rechtsprechern zu besetzen.

Originaldatierung:
Am 5ten tag des monats july (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift des 17. Jh. im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 19 [unfoliiert]), Pap.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 456, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-07-05_2_0_13_15_0_457_456
(Abgerufen am 18.04.2024).