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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kammerer, Rat und Gemeinde der Stadt Regensburg mit, er habe auf ihre Botschaft hin1 seine Räte2 an sie abgeordnet, die in Kürze bei ihnen sein werden, um die entstandenen Streitigkeiten3 beizulegen. Er gebietet ihnen daher bei den Pflichten, mit denen sie ihm und dem heiligen Reiche verbunden sind, und bei Vermeidung seiner und des heiligen Reichs schwerer Ungnade und Strafe, bis zum Eintreffen seiner Räte Frieden zu halten. Diese werden dann mit ihnen zusammen geeignete Maßnahmen zur Beendigung der Auseinandersetzungen treffen.

Originaldatierung:
Am sechsundzwaintzigisten tag des moneds juny (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 19 [unfoliiert]), Pap. Drei weitere Abschriften des endenden 15. Jh. ebd. unter der gleichen Sign. sowie ebd. (Sign. RL Regensburg 316, fol. 68v und RL Regensburg 305½, fol. 12r-v), Pap.

Kommentar

Vgl. hierzu GEMEINER 3 S. 796. Zum Eingreifen des Kaisers in die inneren Verhältnisse Regensburgs vgl. P. SCHMID, Regensburg zwischen Bayern und Reich, S. 142f.; DERS., Albrecht IV., S. 144f.; H. SCHMID, Freistadt, S. 20ff.

Anmerkungen

  1. 1Zur Botschaft der Stadt Regensburg an den K. vgl. GEMEINER 3 S. 794-796.
  2. 2Siehe Vorurkunde n. 452.
  3. 3Es handelt sich um die Auseinandersetzungen zwischen dem neuen Gemeindeausschuß „die Sechsunddreißiger“ und den Mitgliedern des alten Rates, die zunächst zur Neuwahl des Rates und später dann zur Inhaftierung der Angehörigen des alten Rates führten; vgl. hierzu GEMEINER 3 S. 794ff.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 453, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-06-26_2_0_13_15_0_454_453
(Abgerufen am 29.03.2024).