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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt den Untertanen der Hzz. Christoph und Wolfgang von Bayern (-München) mit, daß er diesen laut des hierüber ausgegangenen Briefes1 erlaubt habe, ihre von ihrem Vater (Hz. Albrecht III.) ererbten Reichslehen bereits vor dem Lehensempfang eyn zeyt langk zu gebrauchen. Er gebietet ihnen daher, den Genannten in allen Dingen als ihren herren und landfursten on irrung und widerrede gehorsam und gewertig zu sein, wie es sich gebürt.

Originaldatierung:
Am sechtzehenden tag des monetds aprillen (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Von den Notaren Johann Stefensberger und Johann Beringer beglaubigte zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. Kurbayern Äußeres Archiv 1570, fol. 153r), Pap. Weitere zeitgen. Abschrift ohne Beglaubigung ebd. (Sign. Kurbayern Äußeres Archiv 1570, fol. 154r), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe die Vorurkunde n. 447.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 448, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-04-16_1_0_13_15_0_449_448
(Abgerufen am 29.03.2024).