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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. erinnert die, die sich nennen Kammerer, Rat und Gemeinde seiner und des heiligen Reiches Stadt Regensburg, daran, daß die Stände des Königreiches Ungarn seinen Sohn, den römischen Kg. Maximilian zu ihrem Kg. erhoben hätten1 und daß der Papst (Pius II.) dieses bestätigt habe2, daß dagegen jedoch einige sich aus pösem grunde und umb ires eygen nütz willen mit dem Kg. Wladislaw von Böhmen ihm, dem heiligen Reich und gemeiner deutscher Nation zu ewigem abpruch, zerrüttung und nachteil verschworen hätten, obwohl der Genannte doch keinerlei Rechte auf das Königreich Ungarn geltend machen könne. Dies alles habe er ihnen ausführlich mitgeteilt und um Hilfe und Beistand ersucht3, die ihm aber bisher nicht zuteil geworden seien. Dennoch habe er zusammen mit seinem Sohn aus eigenen Mitteln die sachen mit gotes hilff gewaltigklich soverr geübt, daß der größte Teil der ihm bisher entfremdeten Schlösser und Städte zurückgewonnen und außerdem bedeutende geistliche und weltliche Herrschaften des Königreiches Ungarn unter Kontrolle gebracht werden konnten. Da nur noch eine kleine Zeit vonnöten sei, um das gesamte Königreich Ungarn an ihn und die deutsche Nation zu bringen, wozu allerdings die Hilfe der Reichsstände erforderlich sei, gebietet er ihnen bei Vermeidung seiner und des Reiches schwerer Ungnade und Strafe, auf sant Gorigen tag schirstkünfftig (1491 April 23) nach ihrem Vermögen ein Truppenkontingent zu Roß und zu Fuß mit Wagen, Geschützen und allem erforderlichen Gerät nach Wien zu senden, wo sie von Kg. Maximilian, dem er hierzu Vollmacht erteilt habe4, weitere Anweisungen vorfinden werden.

Originaldatierung:
Am samstag vor sant Andreastag des heiligen zwolffpotentag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. Kurbayern Äußeres Archiv 1568, fol. 169r -170r), Pap. Reg.: Ein fast gleichlautendes Schreiben erging unter gleichem Datum auch an die Stadt Frankfurt; vgl. Regg. F. III., H. 4 n. 1018. Dsgl. an Hagenau (ebd., H. 3 n. 188), die Gff. von Isenburg (-Büdingen) und Gf. Heinrich von Bitsch (H. 8 n. 511f.), die Gff. von Schwarzburg (-Leutenberg) sowie die Städte Mühlhausen und Nordhausen (H. 10 n. 580-582).

Kommentar

Zur Reaktion Regensburgs und Hz. Albrechts vgl. GEMEINER 3 S. 782.

Anmerkungen

  1. 1K.F. nimmt hier offenbar nicht auf die aktuelle Entwicklung in Ungarn Bezug, nachdem die ungarischen Stände sich bei der Königswahl 1490 Juli 15 für Kg. Wladislaw entschieden hatten und allenfalls eine kleine Minderheit für den Habsburger Kandidaten eingetreten war (vgl. hierzu WIESFLECKER 1, S. 286), sondern dürfte auf den Wiener Neustadter Erbvertrag mit Matthias Corvinus von 1463 anspielen, der den Habsburgern die Anwartschaft auf die ungarische Thronfolge eröffnet hatte; zum Vertragswerk vgl. NEHRING, Matthias Corvinus, S. 19-23 mit Anhang S. 202-217; zuletzt HOENSCH, Corvinus, S. 75f und S. 279f. (Anm. 56).
  2. 2Die päpstliche Approbationsurkunde von 1463 Oktober 22 ist gedruckt bei NEHRING, Matthias Corvinus, Anhang S. 213-215 n. 5.
  3. 3Siehe hierzu oben n. 423.
  4. 4Siehe Vorurkunde n. 425.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 426, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-11-27_2_0_13_15_0_427_426
(Abgerufen am 29.03.2024).