[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15
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K.F. beurkundet ein unter seinem Vorsitz ergangenes Urteil des ksl. Kammergerichts, wonach die Stadt Regensburg auf Klage des Kammerprokuratorfiskals Johann Gessel unter anderem zum Verlust aller ihrer Ehren mitsamt ihrer Regierungsrechte und aller Freiheiten und Privilegien, die sie vom heiligen Reich innehat, verurteilt wurde.
Überlieferung/Literatur
Org. und (Empfänger-)Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Ergibt sich aus der Folgeurk. n. 421. Reg.: CHMEL n. 8559 (nach Registerüberlieferung; hiernach auch die Datierung); LICHNOWSKY(-BIRK) 8 n. 1390 (nach WIENER Überlieferung).
Kommentar
Die erste Sitzung des Kammergerichtsprozesses fand 1490 April 22 statt, vgl. STRIEDINGER, Kampf, S. 153. Erwähnt auch bei SEYBOTH, Ringen, S. 14 mit Anm. 26 im Zusammenhang mit der Wiederaktivierung des ksl. Kammergerichts. Vgl. hierzu allgemein LIEBERICH, Reichskammerprozesse, S. 430f.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Gessel (Gässel) Johann, Lic., Kammerprokurator-Fiskal und Rat Friedrichs III.
- Linz (Oberösterreich), Stadt
- Regensburg (Bayern), Stadt
- Reich, Hl. (römisches) Reich
- Wien (Österreich), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 15 n. 420, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-05-14_1_0_13_15_0_421_420
(Abgerufen am 07.06.2023).