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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Bf. Friedrich von Augsburg mit, daß er den zur Entscheidung des Streites zwischen Bf. Heinrich von Regensburg und Seitz Törringer an Hz. Georg von Bayern (-Landshut) erteilten Kommissionsauftrag wieder advocirt und an sich genommen habe, mit der Absicht, die Angelegenheit selbst zu verhören und zu entscheiden. Nachdem er aber zur Zeit durch andere wichtige Geschäfte in Anspruch genommen sei, befiehlt er ihm und gibt ihm auch volle Gewalt, an seiner Stelle die Parteien und Zeugen zu laden, die Angelegenheit zu verhören und durch Rechtsspruch zu entscheiden. Er bevollmächtigt ihn auch dazu, falls erforderlich, Zeugen durch entsprechende Strafen zum Erscheinen zu zwingen und bestimmt, daß auch beim Nichterscheinen einer Partei verhandelt werden soll.

Originaldatierung:
Am ersten tag des monats mertzen (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in einer Urkunde Bf. Friedrichs von Augsburg von 1491 Mai 2 im BayHStA München (Sign. HU Regensburg 1491 Mai 2 [GU Schwaben 345]), Perg.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 418, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-03-01_1_0_13_15_0_419_418
(Abgerufen am 20.04.2024).